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   LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12   

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https://dejure.org/2014,32267
LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12 (https://dejure.org/2014,32267)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.09.2014 - L 15 VK 6/12 (https://dejure.org/2014,32267)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. September 2014 - L 15 VK 6/12 (https://dejure.org/2014,32267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei Abwesenheit des Klägers; Keine Erstattung von Kosten im Rahmen der Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz für ein nicht ...

  • rechtsportal.de

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei Abwesenheit des Klägers; Keine Erstattung von Kosten im Rahmen der Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz für ein nicht ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Cardiavis, Voltaren 100, Zahnerhaltungsmaßnahme - Verlust der Finger I bis IV der linken Hand, winzige Weichteilstecksplitter im Gesicht

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 V 3/98 R

    Medizinische Fußpflege - Umfang der Heilbehandlung - Umfang der Krankenbehandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    Ohne die Begrenzung des Verwaltungsermessens auf krasse Ausnahmen wäre die Ermächtigung zum Verwaltungsermessen dazu angetan, die verfassungsmäßigen Grenzen zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zu sprengen (vgl. BSG, Urteile vom 19.09.1979, Az.: 9 RV 66/78, und vom 21.10.1998, Az.: B 9 V 3/98; Urteil des Senats vom 26.09.2012, Az.: L 15 VK 12/10).

    Ob sie erteilt hätte werden müssen, wird im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung des Ablehnungsbescheids mit geprüft (vgl. BSG, Urteile vom 12.12.1969, Az.: 8 RV 469/67, vom 09.05.1972, Az.: 8 RV 611/71, und vom 21.10.1998, Az.: B 9 V 3/98).

    So scheint auch das BSG (vgl. Urteil vom 21.10.1998, Az.: B 9 V 3/98 R) die Verweisung im BVG auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung als tragenden Grundsatz des BVG zu betrachten.

  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95

    Besondere Härte iS. von § 89 BVG

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    Bei der sogenannten Pflichtleistung gemäß §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVG und dem Härteausgleich gemäß § 89 BVG handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände, sodass dem Gericht eine Prüfung des klägerischen Begehrens unter allen in Betracht kommenden materiellen Gesichtspunkten nur dann möglich ist, wenn - wie hier - die Entscheidung des Trägers der Versorgungsverwaltung auch unter beiden Gesichtspunkten ergangen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1996, Az.: 9 RV 2/95).

    Voraussetzungen für eine Ermessensleistung nach § 89 BVG ist, dass der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Gruppen mit ihren Besonderheiten übersehen, nicht vorausgesehen oder nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1996, Az.: 9 RV 2/95).

  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem sogar zusätzlich zum Befangenheitsantrag ein Terminsverlegungsantrag gestellt worden war, im Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00, wie folgt begründet:.

    Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    Mit der zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Regelung des § 2 Abs. 1 a SGB V ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im sogenannten Nikolausbeschluss vom 06.12.2005, Az.: 1 BvR 347/98, zum Rechtsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt worden.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    Für eine Verordnung von Cardiavis N im Wege des sogenannten off-label-use (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.2002, Az.: B 1 KR 37/00 R) ist kein Ansatzpunkt gegeben.
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    In Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 06.12.2005 hat das BSG dafür "notstandsähnliche Extremsituationen" verlangt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dafür "gravierende Folgen" allein nicht ausreichend seien (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2009, Az.: B 1 KR 15/08 R).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 4/99 R

    Kostenerstattungsanspruch für Gewaltopfer bei selbstbeschaffter

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    So hat dieses im Urteil vom 28.06.2000, Az.: B 9 VG 4/99 R, ausdrücklich festgestellt:.
  • LSG Bayern, 30.11.2012 - L 15 VK 3/09

    Statthaft ist eine Wiederaufnahmeklage nur dann, wenn ein Wiederaufnahmegrund

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    Eine Beiladung der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 SGG hatte nicht zu erfolgen, da dies die Bundesrepublik Deutschland selbst hätte beantragen müssen (vgl. Urteile des Senats vom 28.11.2012, Az.: L 15 VK 3/09 und L 15 VK 9/09).
  • LSG Bayern, 28.11.2012 - L 15 VK 9/09

    Soziales Entschädigungsrecht - Heil- und Krankenbehandlung - rückwirkende

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    Eine Beiladung der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 SGG hatte nicht zu erfolgen, da dies die Bundesrepublik Deutschland selbst hätte beantragen müssen (vgl. Urteile des Senats vom 28.11.2012, Az.: L 15 VK 3/09 und L 15 VK 9/09).
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 15 VS 17/13

    Zur Versorgung mit Arzneimitteln als Pflichtleistung gem. § 11 BVG und im Weg des

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
    Der Senat hält daher eine beschädigtenfreundliche differenzierende Vorgehensweise, was die Frage des Härteausgleichs bei der Heilbehandlung angeht, für nicht unvertretbar (vgl. Urteil des Senats vom 07.05.2014, Az.: L 15 VS 17/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - L 6 VK 2279/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - Heilbehandlung - Kosten

  • BSG, 25.10.1978 - 9 RV 68/77

    Erwerbsunfähigkeitsrente

  • LSG Bayern, 26.09.2012 - L 15 VK 12/10

    Zur Erstattung von Arzneimitteln im Wege des Härteausgleichs gemäß § § 89 BVG

  • BSG, 30.08.1973 - 8 RV 608/72

    Kriegsopferversorgung - Brautversorgung - Ermessen der Verwaltung - Ständige

  • BSG, 19.09.1979 - 9 RV 66/78
  • BSG, 22.04.1965 - 10 RV 375/63

    Verfahren über Kriegsopferversorgung - Beiladungspflicht - Bundesrepublik als

  • BSG, 12.12.1969 - 8 RV 469/67
  • BSG, 09.05.1972 - 8 RV 611/71

    Prozeßführungsrecht - Beigeladener - Kriegsopferversorgung - Verurteilung zur

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

  • BAG, 28.12.1999 - 9 AZN 739/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnungsgesuch

  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 15 V 55/99

    Anspruch auf Gewährung von Berufsschadensausgleich; Anwendung der Anhaltspunkte

  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

  • BFH, 17.10.1996 - XI R 13/96
  • LSG Bayern, 26.02.2021 - L 20 VU 2/19

    Kein über das SGB V hinausreichender Anspruch auf Implantate im Rahmen der

    Fehlt es dagegen sowohl an der besonderen Härte als auch an der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, so hat eine Verurteilung des Versorgungsträgers zum Erlass der abgelehnten Entscheidung über einen Härteausgleich nicht zu erfolgen (vgl. insg. zu § 89 BVG Bayer. LSG, Urteil vom 25.09.2014, L 15 VK 6/12).

    Dass sich aus einer der Platzersparnis dienenden Verweisungstechnik ein rechtlicher Nachteil für den Versorgungsberechtigten ergeben sollte, lässt sich nicht begründen (vgl. insg. Bayer LSG, Urteil vom 25.09.2014, L 15 VK 6/12).

    Soweit in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen wird, dass die Verweisungsvorschrift des § 11 Abs. 2 BVG jedoch nicht bedingungslos gelte, sondern ausdrücklich Ausnahmen ("soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt") vorgesehen habe, und deshalb zumindest in Fällen, in denen es um die Behandlung gerade von Schädigungsfolgen gehe, ein Härteausgleich gemäß § 89 BVG denkbar sei (Bayer LSG, Urteil vom 25.09.2014, L 15 VK 6/12), lässt sich zur Überzeugung des Senats auch hieraus nichts konkret für den Kläger ableiten.

    Als Härte beim Kläger kann damit nur seine besondere Bedürftigkeit im Sinne einer materiellen Not herangezogen werden, die allein jedoch eine besondere Härte im Sinne von § 89 Abs. 1 BVG nicht begründen kann (ebenso Bayer LSG, Urteil vom 25.09.2014, L 15 VK 6/12).

  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

    Auf die Frage, wann die Klägerin vom Beschluss zum Befangenheitsantrag Kenntnis erlangt, kommt es nicht an, da eine personenbezogene und kenntnisbegründete Teilwirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen dem Grundsatz der durch Verkündung begründeten Öffentlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung fremd ist (vgl. Urteile des Senats vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, L 15 VK 3/13, L 15 VK 6/13, und L 15 VK 7/13).
  • LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15

    Nichtzulassungsbeschwerde, Versorgung, Beschwerde, Berufung, Krankenkasse,

    Eine derartige Eigenbeteiligung gibt es im Rahmen der Versorgung nach dem BVG nicht, was dem Beschwerdeführer bereits im Urteil des Senats vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, wie folgt erläutert worden ist:.

    Auch insofern verweist der Senat den Beschwerdeführer auf sein Urteil vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, in dem er Folgendes ausgeführt hat:.

  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 15 VK 17/16

    Kein Rechtsschutzbedürfnis auf einstweiligen Rechtsschutz

    Eine derartige Eigenbeteiligung gibt es im Rahmen der Versorgung nach dem BVG nicht, was dem Beschwerdeführer bereits im Urteil des Senats vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, wie folgt erläutert worden ist:.

    Auch insofern verweist der Senat den Beschwerdeführer auf sein Urteil vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, in dem er Folgendes ausgeführt hat:.

  • LSG Bayern, 27.01.2016 - L 15 VK 14/15

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen nichtigen Beschluss

    Eine derartige Eigenbeteiligung gibt es im Rahmen der Versorgung nach dem BVG nicht, was dem Beschwerdeführer bereits im Urteil des Senats vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, wie folgt erläutert worden ist:.

    Auch insofern verweist der Senat den Beschwerdeführer auf sein Urteil vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, in dem er Folgendes ausgeführt hat:.

  • BSG, 05.03.2015 - B 9 V 62/14 B
    L 15 VK 6/12 (Bayerisches LSG).

    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. September 2014 - L 15 VK 6/12 - wird als unzulässig verworfen.

  • BSG, 13.07.2017 - B 10 ÜG 3/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 10 ÜG 1/17 - v. 13.07.2017

    In der Hauptsache begehrt der Kläger Entschädigung wegen überlanger Dauer der Verfahren S 33 V 31/06 vor dem SG München und L 15 VK 6/12 vor dem Bayerischen LSG.

    Unter Zugrundelegung des Zustellzeitpunktes des Urteils des LSG im Ausgangsverfahren vom 25.9.2014 (L 15 VK 6/12) ergibt sich ein Entschädigungszeitraum vom 6.3.1994 bis 25.10.2014 unter Berücksichtigung der vom Kläger begehrten Entschädigung in gesetzlicher Höhe von 1200 Euro pro Jahr.

  • LSG Bayern, 20.08.2015 - L 15 SF 238/15

    Unzulässiger Befangenheitsantrag nach Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache

    Befangenheitsantrag im Berufungsverfahren, Az.: L 15 VK 6/12.

    Ein Befangenheitsantrag ist bzw. wird dann unzulässig, wenn der betroffene Richter im konkreten Verfahren nicht mehr tätig sein kann, weil er dafür nicht mehr zuständig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 12.09.2013, Az.: X S 30, 31/13, X S 30/13, X S 31/13; Beschlüsse des Senats vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, L 15 VK 3/1, L 15 VK 5/13, L 15 VK 6/13, L 15 VK 7/13; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 60, Rdnr. 10b).

  • BSG, 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B

    Rüge fehlerhafter Besetzung des Berufungsgerichts

    L 15 VK 6/12 (Bayerisches LSG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 N 90.18

    Berufungszulassungsverfahren; Abwasserabgabe; Festsetzung; Industriekläranlage;

    Er musste vielmehr die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass das Verwaltungsgericht über diesen noch am Terminstag entscheiden würde (vgl. VG München, Urteil vom 5. November 2014 - M 23 K 13.2826 -, juris Rn. 20; Bay. LSG, Urteil vom 25. September 2014 - L 15 VK 6/12 -, juris Rn. 25ff.; BSG, Beschluss vom 1. August 2000 - B 9 SB 24/00 B -, NVwZ 2001, 472, juris Rn. 4).
  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 15 SF 293/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/15

    Befangenheitsantrag im Wege der Anhörungsrüge

  • LSG Bayern, 20.08.2015 - L 15 VK 6/15

    Keine Anhörungsrüge gegen einen Befangenheitsbeschluss nach Entscheidung in der

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